Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, tut sich hervor mit Behinderung des bevollmächtigten Großvaters !
von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!
zur Erfassung weiterer Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
§ 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.
der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?
ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt
das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
beim Anhörungstermin am 21.7.2016 hat die Richterin Gebhardt mehrfach unsachlich gehandelt
Ablehnung 2016.07.22
die Richterin Gebhardt hat den bevollmächtigten Großvater
- nicht ordentlich geladen und Akteneinsicht verweigert
- PKH-Anträge des Vaters wurden nicht zeitnah bearbeitet und entschieden
- ein Nichtabhilfebeschluß vom 6.6.16 und Schreiben vom 11.5.16 wurde trotz Aufforderung nicht übergeben
rechtliche Gehör verweigert
- die Richterin äußerte, dass sie eine Vertretung durch den Großvater für nicht geeignet hält, obwohl die im Gesetz vorgesehen ist. hiermit wurde eine Voreingenommenheit dokumentiert.
- wenn der Vater arbeiten will, muß er das Kind in Berlin lassen
- die Gefährdungen beim Kind werden nicht medizinisch abgeklärt
Eine ordentliche Bearbeitung der Ablehnung vom 22.7.16 wurde weder im AG Pankow/Weißensee noch im Kammergericht gewährleistet. Zielstellung war von Anfang an :
die Deckelung des unsachlichen Verhaltens der Richterin
Meine Meinung :
Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.
die Richterin Gebhardt wurde mehrfach abgelehnt, unten sind die Links aufgeführt.